Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg,
 
eingerichtet am 1. 12. 1958 gemäß einer Vereinbarung der Justizminister und Justizsenatoren der elf Bundesländer (einschließlich Berlin-West) mit Sitz in Ludwigsburg mit der Aufgabe, alle erreichbaren einschlägigen Erkenntnisse und Beweismittel über nationalsozialistische Verbrechen zu sammeln, Tatkomplexe herauszuarbeiten, den Aufenthalt von Verdächtigen zu ermitteln und ihre Erkenntnisse zur Einleitung eines förmlichen Strafverfahrens an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Die DDR hatte, im Unterschied zu anderen ehemaligen Ostblockstaaten, die Zusammenarbeit verweigert; seit Anfang 1992 kann auch auf ein NS-Archiv des Staatssicherheitsdienstes der DDR zurückgegriffen werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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